Krafträder mit:
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren ) oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter:
- 16 Jahre