Zweirädrige und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max.350 kg Leermasse ) mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren und Dieselmotoren
Mindestalter:
- 16 Jahre
- in Sachsen auch mit 15 Jahren möglich
Bitte beachten:
Seit Mai 2014 gilt auch für die Klasse AM - praktische Ausbildung und Prüfung nur in geeigneter Schutzkleidung!
Hierzu gehört:
- Motorradjacke mit Rückenprotektor
- Motorradhose
- Motorradschuhe/stiefel
- Motorradhandschuhe
- Motorradhelm