Freude am Fahrenlernen: Hier ist deine Fahrschule, die du gesucht hast!

Zweirädrige und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max.350 kg Leermasse ) mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren und Dieselmotoren

 

Mindestalter:

  • 16 Jahre
  • in Sachsen auch mit 15 Jahren möglich

 

Bitte beachten:

Seit Mai 2014 gilt auch für die Klasse AM - praktische Ausbildung und Prüfung nur in geeigneter Schutzkleidung!
Hierzu gehört:

  • Motorradjacke mit Rückenprotektor
  • Motorradhose
  • Motorradschuhe/stiefel
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradhelm