Freude am Fahrenlernen: Hier ist deine Fahrschule, die du gesucht hast!

Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A):

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • begleitendes Fahren mit 17 Jahren