Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A):
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter:
- 18 Jahre
- begleitendes Fahren mit 17 Jahren