Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kfz mit:
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren ) oder
- bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Wichtige Hinweise:
- Kein prüfungsfreier Aufstieg mehr möglich (auch nicht aus A2)
- Keine theoretische Prüfung bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (praktische Prüfung weiterhin erforderlich)
Mindestalter:
- 24 Jahre für Krad bei Direkterwerb
- 21 Jahre für Trikes