Krafträder mit:
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max 0,2 kW/kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
Aufstieg von A1 zu A2 möglich:
- wenn Vorbesitz A1 mindestens 2 Jahre
- keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung notwendig
- praktische Fahrstunden und praktische Prüfung